Damit Kunden nicht in einen günstigeren Tarif wechseln, verschleiern Energieanbieter Preiserhöhungen. Laut Verbraucherschützern grenzen ihre Methoden an unlauteren Wettbewerb.
Wenn ein Energieanbieter die Preise erhöht, hat der Kunde das Recht auf Sonderkündigung. Problematisch wird es, wenn der Verbraucher nicht merkt, dass sein Strom- oder Gastarif teurer wird, weil die Versorger die Preiserhöhung bewusst verschleiern. Verbraucherzentralen zufolge ist dies eine recht häufige Masche von Energieversorgern, um Kunden vom Wechseln abzuhalten. Wenn dann die neue Rechnung kommt, ist die Kündigungsfrist längst verstrichen.
Unklare Formulierungen, versteckte Angebote
Einige Anbieter formulieren ihr Schreiben an die Kunden bewusst unklar. Die Information über den Preisanstieg geht in den langen, komplizierten Texten unter. Andere Versorger tarnen die Mitteilung über die Preiserhöhung als neues Angebot. Dem Kunden wird beispielsweise empfohlen, zu einem Tarif mit Preisgarantie zu wechseln. Geht der Verbraucher nicht darauf ein, so muss er für seinen alten Tarif mehr bezahlen. Solche Methoden sind „an der Grenze zum unlauteren Wettbewerb“, meint Udo Sieverding von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
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Vor allem Stromkunden betroffen
Betroffen sind aktuell insbesondere Stromkunden. Denn nachdem die Umlage für erneuerbare Energien sowie vielerorts auch die Kosten für den Stromtransport, die sogenannten Netzentgelte, zu Jahresbeginn erhöht worden sind, geben zahlreiche Anbieter diese Kosten an ihre Kunden weiter – und erhöhen die Tarife. Wenn Sie also in letzter Zeit ein Schreiben von Ihrem Stromanbieter erhalten haben, sollten Sie einen genaueren Blick darauf werfen.
Was Verbraucher tun können
Auch wenn es mühsam ist, lesen Sie auch das Kleingedruckte. Hier kann sich die wichtige Information verstecken – zum Beispiel, dass Sie bald mehr für Ihren Strom bezahlen müssen. In diesem Fall sollten Sie über eine Kündigung nachdenken, denn in den allermeisten Fällen gibt es günstigere Stromtarife. Um einen Überblick über alternative Anbieter und Ihre potenzielle Ersparnis durch einen Wechsel zu bekommen, nutzen Sie am besten einen kostenlosen Strompreisvergleich.
Dürfen die Energieanbieter das?
Sie fragen sich, ob die Methoden der Energieanbieter rechtens sind? Die Antwort ist ein klares Jein. Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt den Versorgern durchaus vor, dass sie ihre Kunden über Vertragsänderungen „auf transparente und verständliche Weise“ informieren müssen. Dennoch: Klare Vorgaben, wie ein Mitteilungsschreiben über eine Preiserhöhung formuliert werden muss, gibt es nicht – es bleibt also Auslegungssache, was noch unter die Kategorien „verständlich“ und „transparent“ fällt. Verbraucherschützer Sieverding meint dazu: „Wenn es sich um eine Tariferhöhung handelt, sollte schon ‚Tariferhöhung‘ drüber stehen.“
Quelle: N24